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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2018
- A 11 S 316/17 -
Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter
Betroffenen droht bei Abschiebung trotz extrem widriger Lebensbedingungen keine Verelendung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass für alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter kein Abschiebeverbot nach Kabul besteht. Das Gericht verwies darauf, dass trotz extrem widriger Lebensbedingungen nicht jeder aus Europa abgeschobenen Person in Kabul eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) drohe.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war von früher Kindheit an im Iran aufgewachsen und im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen. Mit seinem Asylantrag hatte er hauptsächlich geltend gemacht, dass die Bundesrepublik Deutschland ihn nicht nach Kabul abschieben dürfe. Die Sicherheitslage und die humanitären Bedingungen seien dort so extrem schlecht, dass ihm nach der
VGH zieht ausgewiesene Afghanistan-Expertin zur Beratung hinzu
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich im Berufungsverfahren in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung über die Lebensbedingungen berichten lassen, auf die afghanische Staatsangehörige nach ihrer
Gericht verneint drohende unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention
Der Verwaltungsgerichtshof konnte sich im Ergebnis nicht davon überzeugen, dass dem Kläger in Kabul bei einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Abschiebung nach Afghanistan zulässig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.2017
[Aktenzeichen: 8 A 11005/17.OVG]) - Keine Abschiebung von Flüchtlingen ins Heimatland ohne familiären Rückhalt
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2009
[Aktenzeichen: A 11 S 610/08])
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Dokument-Nr. 26594
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