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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2019
- 10 S 1429/19 -
Baden-Württemberg muss verbindliche Verkehrsverbote für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart planen
Beschwerde des Landes gegen weiteren Vollstreckungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart wieder ohne Erfolg
Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt, nach dem das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet ist, verbindliche Verkehrsverbote für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart zu planen. Eine hiergegen gerichtete Beschwerde des Landes wies der Verwaltungsgerichtshof mit seiner Entscheidung zurück.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. - DUH - hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits mit Beschluss vom 26.07.2018 (13 K 3813/18) gegen das Land
VG droht Festsetzung eines weiteren Zwangsgelds an
Auf einen erneuten Antrag der DUH auf Androhung eines Zwangsgelds hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit seinem im vorliegenden Beschwerdeverfahren angefochtenen Beschluss vom 26. April 2019 das Land für den Fall, dass es weiterhin den Urteilen des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2017 und des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 nicht bis zum 1. Juli 2019 in vollem Umfang nachkommt, die Festsetzung eines weiteren Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro angedroht. Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht (wie bereits in seinen Beschlüssen vom 26. Juli 2018 aus, dass zu den verbindlichen Vorgaben, die dem Land in diesen Urteilen gemacht worden seien, auch die Pflicht gehöre, den
Land verweist auf aktuelle Prognosen zur Immissionssituation in Stuttgart
Das Land stützt seine hiergegen eingelegte Beschwerde maßgeblich auf die am 12. April 2019 in Kraft getretene Regelung des § 47 Abs. 4a Satz 1 BImSchG, die im Kontext mit den aktuellen Prognosen zur Immissionssituation in Stuttgart, den in Prüfung befindlichen streckenbezogenen Verkehrsverboten und den zusätzlich vorgesehenen Alternativmaßnahmen ein in der gesamten Umweltzone geltendes Verkehrsverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge rechtlich ausschließen würde.
VGH bestätigt Beschluss des VG
Der Verwaltungsgerichtshof
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online (pm/kg)
- VG Stuttgart: Baden-Württemberg muss mehr gegen die Luftverpestung in Stuttgart tun - Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart möglich
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2017
[Aktenzeichen: 13 K 5412/15]) - BVerwG: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung verhängen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2018
[Aktenzeichen: BVerwG 7 C 30.17 und BVerwG 7 C 26.16]) - Luftreinhalteplan Stuttgart: Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen Land Baden-Württemberg festgesetzt
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.09.2018
[Aktenzeichen: 13 K 8951/18]) - Luftreinhalteplan Stuttgart: Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bislang nur unzureichend umgesetzt
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2018
[Aktenzeichen: 10 S 1808/18 und 10 S 2316/18]) - Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart: Erneute Androhung eines Zwangsgeldes
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Dokument-Nr. 27581
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