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Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 14.04.2016
W 3 K 14.438 -

Zutrittsverbot zur LaserTag-Arena für unter 16-Jährige nicht zu beanstanden

LaserTag birgt Gefahr für geistiges und seelisches Wohl von Kindern und Jugendlichen

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass das von der Stadt Würzburg verhängte Zutrittsverbot für Personen unter 16 Jahren zur LaserTag-Arena Würzburg nicht zu beanstanden ist. Hingegen hatte die Anordnung von Auflagen für 16- und 17-Jährige keinen Bestand.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt unter der Bezeichnung LaserTag Würzburg in Würzburg eine LaserTag-Arena. Im vorliegenden Verfahren ging es um die Überprüfung eines Bescheids, in dem die Stadt Würzburg den Zutritt von Personen unter 16 Jahren zu den Betriebsräumen untersagt und hinsichtlich 16- und 17-Jähriger angeordnet hatte, dass für die einzelnen Teilnehmer vor dem Spiel eine persönliche Einweisung und nach dem Spiel eine persönliche Auswertung durchzuführen sei.

Gefahren für geistiges und seelisches Wohl können für 16- und 17-Jährige durch Auflagen ausgeschlossen werden

Das Verwaltungsgericht Würzburg stellte in seiner Entscheidung fest, dass vom Spiel LaserTag eine Gefahr für das geistige und seelische Wohl für Kinder und Jugendliche im Sinne des § 7 Jugendschutzgesetz ausgehe, wobei diese Gefahr für 16- und 17-Jährige durch Auflagen ausgeschlossen werden könne. Es folgte damit dem im gerichtlichen Verfahren eingeholten und in der mündlichen Verhandlung ausführlich erläuterten Sachverständigengutachten eines Diplompsychologen, das vom Gericht für schlüssig und nachvollziehbar erachtet wurde.

Bescheid ist im Hinblick auf Verbot für 16- bis 17-Jährige aufzuheben - Verbot für unter 16-Jährige gerechtfertigt

Die Ermessensausübung im Bescheid war nach Auffassung des Gerichts hinsichtlich des Zutrittsverbots für unter 16-Jährige angesichts ergänzender Ermessenserwägungen der Stadt Würzburg im gerichtlichen Verfahren nicht zu beanstanden. Hinsichtlich der Auflagen für 16- bis 17-Jährige lag nach Ansicht des Gerichts wegen fehlender Ermessensausübung im Bescheid und angesichts anderer denkbarer sinnvoller Auflagen jedoch ein Ermessensausfall vor, der zu deren Aufhebung führte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg/ra-online

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Dokument-Nr.: 22496 Dokument-Nr. 22496

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Kommentare (4)

 
 
MattyRecht schrieb am 22.04.2016

Falsche Hinreichende Grundlagen abzugeben und sich auf fälschliches ZUTUN von Versager Diplompsychologen widerspenstig zu verlassen hinleiten zu lassen ist nicht sachgerecht hier verfahren worden in Sache vom Spiel LaserTag eine Gefahr für das geistige und seelische Wohl für Kinder und Jugendliche korrekt vorstellen zu können, auch die in der Allgemeinheit hohes Versagen am Tag hinlegen die Diplomhelden darf Gerichten ja nichts neues zu-bilden dürfen. Die auch bei der Pädophilenneigung vieles Versagen vorbringen, ist hier auch mal zugleich stand edr Dinge zu äußern zu müssen, dass viele Psychiater auf dem Prüfstand gehören, wegen ihres auch vermehrten Versagen hin! Hier scheint es auch solch ein Fall zu sein, das nicht hier das Grundrecht im Artikel § 3 GG Achtung geschenkt wurde! Einschränkungen kann es in dieser Hinsicht nicht geben, noch ist Demokratie, die nicht durch solche lächerlichen Unterdrückungsapparate - Unterdrückungs- Urteile sich beleben lassen könnten.

Barbara schrieb am 21.04.2016

Wie geht denn das zusammen? Auflagen für 16-17-Jährige können laut Urteil verhindern, dass diese Schaden nehmen - aber die von der Stadt Würzburg verfügten Auflagen wurden abgelehnt.

Was geschieht denn nun mit den 16-17-Jährigen in dieser LaserTag-Arena?

MK antwortete am 21.04.2016

Das ist etas missverständlich geschrieben. Einmal geht es um UNTER 16-jährige (15,14), einmal um 16-17-jährige.

Barbara schrieb am 21.04.2016

Wie geht denn das zusammen? Auflagen für 16-17-Jährige können laut Urteil verhindern, dass diese Schaden nehmen - aber die von der Stadt Würzburg verfügten Auflagen wurden abgelehnt.

Was geschieht denn nun mit den 16-17-Jährigen in dieser LaserTag-Arena?

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