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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.01.2016
6 K 2669/14.TR  und 6 K 1674/15.TR -

Windkraftanlage in der Nähe einer Flug­sicherungs­einrichtung unzulässig

Vom Landkreis erteilte Immissions­schutz­rechtliche Genehmigung rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass eine immissions­schutz­rechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage, die in ca. 4 km Entfernung zu einer Navigations­einrichtung für den zivilen und militärischen Flugverkehr errichtet werden soll, rechtswidrig ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beigeladene Windkraftbetreiberin beabsichtigt die Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb eines im regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier hierfür ausgewiesenen Vorranggebietes. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung entschieden hatte, dass durch die Errichtung des Bauwerkes zivile Luftsicherungsanlagen gestört werden könnten, lehnte der beklagte Landkreis die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zunächst ab. Auf den Widerspruch der Beigeladenen erteilte durch Abhilfebescheid dieser jedoch die beantragte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windkraftanlage und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung keine Bindungswirkung für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung entfalte. Gegen diesen Bescheid erhoben sowohl das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung als auch die Betreiberin der Flugsicherungseinrichtung Klage.

Genehmigung des Landkreises rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Trier gab den jeweiligen Klagen statt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Klägerinnen in beiden Verfahren zunächst die Befugnis zur Klageerhebung nicht abgesprochen werden könne. Die streitige Genehmigung sei rechtswidrig, da die Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, dass eine Flugsicherungseinrichtung durch die Errichtung bestimmter Bauwerke gestört werden könne, für den beklagten Landkreis bindend sei. Aufgrund dieser Bindungswirkung sei eine diese Entscheidung missachtende immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtswidrig und daher aufzuheben.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht | Verwaltungsrecht

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Dokument-Nr.: 22225 Dokument-Nr. 22225

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