Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 05.01.2016
- 1 L 3706/15.TR -
Führerscheinentzug bei einmaligem Kokainkonsum zulässig
Führen von Kraftfahrzeugen ist bei Kokainkonsum aus Gründen der Verkehrssicherheit mit sofortiger Wirkung zu unterbinden
Steht der Konsum von Kokain aufgrund entsprechender Untersuchungen fest, kann bereits der einmalige Konsum zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dies entschied das Verwaltungsgericht und lehnte damit den auf Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Antrag eines Fahrerlaubnisinhabers gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Fahrerlaubnisentziehung ab.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens geriet mit seinem Fahrzeug im Mai 2015 in eine Verkehrskontrolle. Ausweislich des Einsatzberichtes stellten die Polizeibeamten Ausfallerscheinungen des Antragstellers fest. Der freiwillig durchgeführte Mashan-Test verlief positiv auf
Einmalige Einnahme von Kokain schließt Fahreignung regelmäßig aus
Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Trier und wies zur Begründung darauf hin, dass die entsprechenden Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung den Erfahrungssatz beinhalteten, dass bereits die einmalige Einnahme von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Rechtmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Kokainkonsum
(Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 06.03.2013
[Aktenzeichen: 5 V 98/13]) - Fahrerlaubnisentzug wegen Kokainkonsums trotz negativer Haarprobenanalyse rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 08.04.2011
[Aktenzeichen: 3 L 162/11.MZ]) - Kein Absehen von Fahrerlaubnisentziehung wegen einmaligen Kokainkonsums wegen psychischer Ausnahmesituation
(Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 18.06.2020
[Aktenzeichen: 7 B 1465/20])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22103
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22103
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.