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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.08.2013
- 5 K 2177/12 -
Mindestgebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle zu hoch
Stadt Stuttgart verliert im Streit um Gebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle
Eine Mindestgebühr von 210 Euro für eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle ist rechtswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der Kläger
Kläger hält festgesetzte Gebühr für unangemessen
Er macht gegen die Gebühr im Wesentlichen geltend, dass es sich bei der
Höhe der Gebühren in bereits entschiedenen Verfahren wurden rechtlich nicht beanstandet
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in zwei Verfahren mit rechtskräftigen Urteilen vom 20.09.2011 (Az.: 5 K 2953/11) und 06.12.2011 (Az.: 5 K 4898710) bereits entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrollen als solche rechtmäßig ist. Die Höhe der in jenen Verfahren streitigen
Mindestgebühr in Höhe von 210 Euro rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Klage des Jägers und Waffenbesitzers statt. Es erachtet den von der Stadt Stuttgart in ihrer Verwaltungsgebührensatzung enthaltenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Gebührenpflichtige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.08.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 24.11]) - Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 20.09.2011
[Aktenzeichen: 5 K 2953/11] - Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.12.2011
[Aktenzeichen: 5 K 4898710]
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Dokument-Nr. 16507
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