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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.09.2009
- 11 K 3612/09 -
VG Stuttgart: Minderjährige Türkin kann trotz Fortbestehens türkischer Staatsangehörigkeit eingebürgert werden
Entlassung aus türkischer Staatsangehörigkeit an unzumutbare Bedingungen geknüpft
Mach die Türkei eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig, kann eine 14-jährige Türkin trotz Fortbestehens ihrer türkischen Staatsangehörigkeit in Deutschland eingebürgert werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Im zugrunde liegenden Fall ist die 1995 im Bundesgebiet geborene Klägerin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Ihre Eltern sind
Mehrjährige Wartezeit zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zumutbar
Das Verwaltungsgericht hat das Land Baden-Württemberg verpflichtet, die Klägerin in den deutschen Staatsverband einzubürgern:
Die Klägerin habe einen Anspruch auf
Voraussetzungen für Einbürgerung erfüllt
Im Übrigen seien die Voraussetzungen für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2010
Quelle: ra-online, VG Stuttgart
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Dokument-Nr. 9227
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