wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2012
4 K 3901/09 und 4 K 33/12 -

Verpflichtung zur Schulanmeldung und zum Schulbesuch rechtens

Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro wegen Fernbleibens vom Unterricht festgesetzt

Eine Verpflichtung für Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder an einer staatlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule sowie die Festsetzung eines Zwangsgeldes bei Zuwiderhandlungen ist rechtens. Dies entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Anfechtungsklage eines Elternpaares gegen eine entsprechende Verfügung ab.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls weigerten sich unter Hinweis auf ihre Lebensweise, ihre lebens- und weltanschaulichen Überzeugungen sowie ihre pädagogischen Grundsätze, ihre Kinder an einer Schule anzumelden und dorthin zum Unterricht zu schicken. Das Lernen finde im normalen Leben statt, sei ein innerer Prozess und solle am besten in familiärer Umgebung erfolgen, wo jeder nach seinem Tempo die unterschiedlichen Inhalte lernen könne.

Regierungspräsidium verpflichtet Kläger zur Anmeldung der Kinder an staatlicher Grundschule oder anerkannter Ersatzschule

Daraufhin wurden die Kläger im November 2010 mit Verfügung des Regierungspräsidiums Tübingen verpflichtet, ihre beiden Kinder an einer staatlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule anzumelden und dafür Sorge zu tragen, dass sie am Unterricht und den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Für den Fall der Nichtbeachtung der Verfügung wurde ein Zwangsgeld von 1.000 Euro für jedes Kind angedroht. Weiter wurde die sofortige Vollziehung der verfügten Verpflichtung angeordnet.

VG bestätigt Sofortvollzug der Verfügung

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigte den Sofortvollzug. Die Beschwerde der Kläger hiergegen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg blieb erfolglos. Schließlich wurde vom Regierungspräsidium im Dezember 2011 ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro festgesetzt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Sigmaringen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Eltern | Schule | Schüler | Schülerin | Schulpflicht | Zwangsgeld

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13179 Dokument-Nr. 13179

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13179

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung