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Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 16.10.2014
- 2 K 1439/11 -
Bogenschießparcours verstößt gegen nachbarliches Rücksichtnahmegebot
Baugenehmigung kann die durch Errichtung des Bogenschießparcours verursachte Stellplatzproblematik nicht bewältigen
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden, dass eine Baugenehmigung für einen Bogenschießparcours mit lediglich vier Stellplätzen und erwarteten 20 bis 50 Besuchern pro Tag gegen das nachbarliche Rücksichtnahmegebot verstößt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls möchte auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstücken auf der Gemarkung Wittenhofen (Gemeinde Deggenhausertal) einen Bogenschießparcours betreiben, wofür er zunächst eine
Stellplatzzahl ist bei prognostisch zu erwartenden 20 bis 50 Besuchern täglich zu gering bemessen
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen stellte zunächst fest, dass die isoliert gegen den Abhilfebescheid gerichtete Klage auch ohne ein (weiteres) Widerspruchsverfahren statthaft ist. Bei dem Abhilfebescheid handle es sich um eine Aufhebung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Sigmaringen/ra-online
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Dokument-Nr. 19218
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