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Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 24.09.2020
- 1 L 885/20 -
Corona-Pandemie: Eilantrag gegen Maßnahmen zur Corona-Eindämmung im Landtagsgebäude erfolglos
Zuständigkeit liegt beim Landesverfassungsgericht
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Eilantrag von 23 Abgeordneten des Landtags, gegen die Allgemeinverfügung der Präsidentin des Landtages Brandenburg zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) vom 21. September 2020 abgelehnt.
Die mit der Anordnung des Sofortvollzugs versehene
Zuständigkeit liegt beim Landesverfassungsgericht
Den
Voraussichtlich keine materiell-rechtlichen Bedenken hinsichtlich des Inhalts der Allgemeinverfügung
Darüber hinaus habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29245
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