Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 05.08.2021
- 4 B 27/21 -
Eilantrag gegen den Entzug der Betriebserlaubnis einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Borgloh und Bissendorf erfolglos
Entscheidung beruht nur auf Interessenabwägung
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Betreiberin zweier im Landkreis Osnabrück gelegener Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gegen den vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Antragsgegner) am 28.06.2021 verfügten Entzug der Betriebserlaubnis abgelehnt.
Nach einer unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle der beiden Einrichtungen am 23.06.2021, bei der Mitarbeiter des Antragsgegners dessen Angaben zufolge zahlreiche Missstände, darunter die unzureichende Versorgung der Kinder sowie eine Überbelegung bei unzureichender Personalausstattung, feststellten und zu der Annahme einer Kindeswohlgefährdung kamen, verfügte der Antragsgegner den
VG: Erfolgsaussichten im Hauptverfahren offen
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab und führte zur Begründung aus, die Erfolgsaussichten der erhobenen Klage seien als offen zu beurteilen. Deshalb sei eine Interessenabwägung durchzuführen, die sich auch an der gesetzgeberischen Entscheidung zu orientieren habe, dass Widerspruch und Klage gegen die Rücknahme oder den Widerruf der
Einrichtung bleibt bis zur Aufklärung der Vorwürfe geschlossen
Im Rahmen der vom Gericht getroffenen Abwägung seien deshalb das
Beschluss noch nicht rechtskräftig
Der Beschluss (4 B 27/21) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30657
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30657
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.