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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10.01.2022
- 5 K 737/21.NW -
Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei Geschwindigkeitsverstößen rechtmäßig
Sicherstellung zur Abwendung von Gefahren rechtens
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Sicherstellung mehrerer Gesichtsmasken anlässlich der Durchsuchung der Wohnung eines in Frankenthal lebenden Einwohners rechtmäßig war.
In den Jahren 2018 und 2019 wurden mit dem Fahrzeug des Klägers insgesamt neun, teils erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen. Zuletzt kam es Ende November 2019 zu einer
Sicherstellung zur Gefahrenabwendung rechtmäßig
Das VG hat die Klage mit folgender Begründung abgewiesen: Der Kläger habe weder einen Anspruch auf Aufhebung der Sicherstellungsverfügung, noch auf Herausgabe der Gegenstände. Die
Schuld oder Unschuld für Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts irrelevant
Des Weiteren bestehe eine deutliche Ähnlichkeit des Klägers mit der Person auf dem „Blitzerfoto“ vom 29. November 2019. Dass er die Masken nicht zur Verschleierung seiner Identität, sondern bei verschiedenen Spielen, insbesondere beim Paintballspielen einsetze, sei eine Schutzbehauptung. Die vom Kläger angeführte Unschuldsvermutung werde durch die
Sicherstellung neu beschaffte Gegenstände kann wiederholt werden
Es liege auch keine Ermessensüberschreitung durch Setzen einer unverhältnismäßigen Rechtsfolge vor. Zwar sei der Besitz der Masken nicht verboten. Es seien Alltagsgegenstände, die ersetzt werden könnten. Gleichwohl habe die akute Gefahr durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31316
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