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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 06.06.2013
- 2 K 2930/12 und 2 K 2931/12 -
Auch Oldtimer brauchen Euro-Kennzeichen
Ästhetisches Empfinden der Fahrzeughalter nicht ausschlaggebend
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass sich Oldtimer-Besitzer nicht gegen die Zuteilung von Kennzeichen mit Euro-Feld wehren können. Das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter kann dabei nicht berücksichtigt werden, da das Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr einheitlich vorgeschrieben ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagten zwei Oldtimer-Besitzer aus dem Kreis Paderborn gegen die Zuteilung von
Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr ist einheitlich vorgeschrieben
Dem folgte das Verwaltungsgericht Minden nicht. Das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter sei nicht ausschlaggebend. Das Aussehen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online
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Dokument-Nr. 16164
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