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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 29.10.2013
- 7 K 7077/11 und 7 K 3907/12 -
Apotheker verliert Approbation und Betriebserlaubnis nach Säureangriff
Gewähr für ordnungsgemäße Ausübung des Berufes nicht mehr gegeben
Ein Apotheker, der in einer Gaststätte Gäste mit einer ätzenden Phosphorsäurelösung aus seinem Labor bespritzt, bietet keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung seines Berufes. Der Widerruf der Approbation und die Rücknahme der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke ist daher nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls - ein
Approbation wegen Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit widerrufen
Daraufhin widerrief die Bezirksregierung Köln die
Kläger verstößt durch eigenes Handeln in erheblicher Weise gegen allgemeine Berufspflicht eines Apothekers
Die hiergegen gerichteten Klagen blieben ohne Erfolg, da der Kläger nach Überzeugung des Gerichts nicht mehr die Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung seines Berufes biete. Er habe in erheblicher Weise gegen die allgemeine Berufspflicht eines Apothekers verstoßen, die in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Verurteilter Mörder darf Apothekerberuf nicht mehr ausüben
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.04.2006
[Aktenzeichen: 9 S 2317/05 und 9 S 2454/05]) - Handeltreiben mit Dopingmitteln durch Apotheker rechtfertigt allein keinen sofortigen Widerruf der Approbation
(Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 23.04.2021
[Aktenzeichen: 1 B 358/20])
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Dokument-Nr. 17222
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