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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.04.2016
- 4 K 5467/15 -
Pflichtverletzung der Bundesrepublik Deutschland bei Luftangriff der USA in Somalia nicht feststellbar
Luftangriff der USA in Somalia kann nicht als deutscher Hoheitsakt der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Somaliers, dessen Vater 2012 bei einem Luftangriff der USA, mutmaßlich ausgeführt durch unbemannte Kampfdrohnen, ums Leben gekommen ist, für unzulässig erklärt.
Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater des Klägers wurde ziviles Opfer eines Luftangriffs der
Fehlende Klagebefugnis: Vater des Klägers wurde durch unglückliche Umstände zum tragischen zivilen Opfer
Das Verwaltungsgericht Köln folgte dieser Auffassung nicht und wies die Klage ab. In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass der Kläger nicht klagebefugt sei. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 22535
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