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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.02.2006
27 K 6557/05  -

CD "Die Maske" von Sido bleibt auf dem Index für jugendgefährdende Medien

Die CD "Die Maske" des Berliner Rap-Sängers Sido bleibt auf dem Index für jugendgefährdende Medien. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Im September 2005 hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn die CD indiziert, nachdem bereits mehr als 120.000 Exemplare verkauft worden waren.

Ausschlaggebend für die Indizierung war der Titel "Endlich Wochenende", der nach Auffassung der Bundesprüfstelle den Drogenkonsum verherrliche und verharmlose. Sidos Plattenfirma erhob dagegen im November 2005 Klage beim Verwaltungsgericht Köln.

Das Gericht wies die Klage nun ab. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle sei im Ergebnis nicht zu beanstanden, urteilten die Richter. Denn in dem Titel werde der Drogenkonsum ohne kritische Distanzierung als etwas Normales und Alltägliches dargestellt. Das Suchtrisiko und seine schwerwiegenden Folgen würden ausgeblendet. Kinder und Jugendliche könnten dadurch gefährdet werden. Bei der rechtlichen Abwägung müsse hier das Grundrecht der Kunstfreiheit hinter dem Jugendschutz zurückstehen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2006
Quelle: Pressemitteilung des VG Köln vom 08.03.2006

Aktuelle Urteile aus dem Grundrechte | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Audio-CD | Indizierung | Jugendgefährdung | Jugendschutz | Kunstfreiheit

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Dokument-Nr.: 2049 Dokument-Nr. 2049

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