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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 08.01.2015
- 20 L 1916/14 -
Beschneidungsfeier an Karfreitag unzulässig
Verstoß gegen das Feiertagsgesetz
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss eine Verfügung der Stadt Köln insoweit bestätigt, als in dem Ehrenfelder Veranstaltungsraum "Eurosaal" am Karfreitag eine Beschneidungsfeier nicht stattfinden darf.
Der Antragsteller vermietet den "Eurosaal" in Köln, in dem Feiern für ein größeres Publikum veranstaltet werden können. Dazu gehören auch Beschneidungsfeierlichkeiten, die unter anderem Lesungen aus dem Koran, aber auch Gesang und Tanz sowie ein Festmahl beinhalten. Die Stadt hat diese Veranstaltung am
Keine unterhaltenden Feiern an Karfreitag
Die Feier habe auch unterhaltenden Charakter, was dem besonderen Wesen des Karfreitages nicht entspreche und grundsätzlich gegen das
Beschneidungsfest kann auch an einem anderen Tag gefeiert werden
Daher sei im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmeregelung eine Abwägung vorzunehmen, wie der Konflikt zwischen der Feier eines ganz zentralen islamischen Festes an einem der höchsten christlichen Feiertage zu bewerten sei. Die Kammer hat darauf abgestellt, dass das Beschneidungsfest nicht aus religiösen Gründen gerade am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2015
Quelle: ra-online, VG Köln (pm/pt)
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Dokument-Nr. 20455
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