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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.07.2013
- 19 L 877/13 -
Eltern haben Anspruch auf wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz
Grenze der Wohnortnähe im städtischen Bereich ist bei einer Entfernung von mehr als 5 km überschritten
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Stadt Köln in zwei Eilentscheidungen dazu verpflichtet, Eltern ab dem 1. August 2013 einen Betreuungsplatz für ihre Kinder in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen.
Nach Auffassung des Gerichts haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben (U-3-Betreuung), ab dem 1. August 2013 einen gesetzlichen Anspruch auf Zuteilung eines Betreuungsplatzes in einer wohnortnahen
Stadt darf Eltern nicht auf Angebot in der Kindertagespflege verweisen
Gleichzeitig hat das Gericht entschieden, dass Kinder, deren Eltern sich für eine Betreuung in einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Kein Kita-Platz – Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzen
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.05.2012
[Aktenzeichen: 1 K 981/11.MZ]) - Kostenfreies Kitajahr nur für regulär schulpflichtige Kinder
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2007
[Aktenzeichen: VG 37 A 26.07]) - Ablehnung eines zumutbaren Betreuungsplatzes in Kindertagesstätte begründet Verzicht auf gegenwärtige Realisierung des Anspruchs auf Kinderbetreuungsplatz
(Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 06.03.2020
[Aktenzeichen: 3 B 175/20])
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Dokument-Nr. 16316
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