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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 14.12.2021
- 18 L 1967/21 -
Rechtsgerichtete Aktivitäten bei Facebook lassen an luftverkehrsrechtlicher Zuverlässigkeit zweifeln
VG lehnt Eilantrag ab
Aus rechtsgerichteten und fremdenfeindlichen Aktivitäten bei Facebook kann auf eine luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag eines Luftsicherheitsassistenten abgelehnt.
Der bei einer externen Firma beschäftigte Antragsteller war seit mehr als zehn Jahren als Kontrollperson für Fracht und Post am
Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung rechtfertigt Widerruf der Zuverlässigkeitsfeststellung
Diesen Eilantrag hat das Gericht abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass aufgrund einer Gesamtschau der Aktivitäten des Antragstellers auf Facebook hinreichende Zweifel an seinem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit an seiner luftverkehrsrechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31255
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