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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 09.09.2020
- 13 L 1463/20 -
Fälschungsverdacht: Stadt Köln muss Informationen zu Kunstwerken des Museums Ludwig herausgeben
Auskunftsanspruch aufgrund zu erwartender Nachteile
Das Verwaltungsgerichts Köln hat entschieden, dass die Stadt Köln (Antragsgegnerin) Informationen zu Kunstwerken aus der Sammlung der Russischen Avantgarde des Museums Ludwig herausgeben muss, die unter Fälschungsverdacht stehen. Konkret müssen Informationen zum Namen des Künstlers/der Künstlerin, Bezeichnung des Kunstwerkes, Maße und Werkverzeichnisnummer benannt sowie die dazugehörenden Gutachten, die den Fälschungsverdacht begründen würden, herausgegeben werden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragsteller sind Vorstände der „Galerie Gmurzynska AG“. Das
Galerie befürchtet negative Auswirkungen auf ihren Ruf
Im Februar 2020 wurde an die Antragsteller eine Liste mit dem Arbeitstitel „Fehlende Provenienzen bei von der
VG: Galerie hat wegen zu erwartenden Nachteile Informationsanspruch
Das VG Köln hat dem Antrag entsprochen und die Stadt Köln im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, binnen drei Tagen nach Zustellung des Beschlusses den begehrten Zugang zu den Informationen zu gewähren. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die Antragsteller als natürliche Personen anspruchsberechtigt seien. Das
Stadt Köln hat Beschwerde eingelegt
Gegen den Beschluss hat die Stadt Köln Beschwerde einlegt, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet (15 B 1357/20).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29194
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