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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 05.03.2021
- 13 L 105/21 -
Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der AfD als "Verdachtsfall"
Eilantrag der AfD wird stattgegeben
In dem gegen die Einstufung als "Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben. Mit Beschluss vom 05.03.2021 untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als "Verdachtsfall" einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als "Verdachtsfall" erneut bekanntzugeben.
Die
Eingriff in die Chancengleichheit der Partei
Das Gericht gab dem erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses statt. Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich. Dies gelte zunächst für die streitige Bekanntgabe der Einordnung als
Nicht hinnehmbare Überwachung von Parteimitgliedern
Auch soweit der Antrag die Einordnung und Behandlung der Antragstellerin als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29946
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