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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 23.06.2022
- 13 K 1562/19 -
Passagen mit Erwähnung der AfD müssen nicht aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes gestrichen werden
Äußerungen des AfD-Kreisverbandes wurden sachlich und zutreffend wiedergegeben
Der Kreisverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat keinen Anspruch auf die Streichung von Textstellen eines Verfassungsschutz-Gutachtens aus Januar 2019, in denen der Kreisverband erwähnt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klage des AfD-Kreisverbandes abgewiesen.
Das Bundesamt für
Kreisverband der AfD fordert Entfernung von Textpassagen aus Gutachten
Mit seiner Klage wollte der Kreisverband der
VG: Passagen im Gutachten nicht zu beanstanden
Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Passagen im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31967
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