wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 03.03.2020
4 L 158/20.KO -

Keine Berechtigung zum Führen von Kfz in Deutschland mit durch Scheinwohnsitz erlangten EU-Führerschein

Tschechische Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß in Deutschland nicht gültig

Eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Umstände des Falls die Annahme nahelegen, dass zur Erlangung der Fahrerlaubnis ein Scheinwohnsitz im Ausland begründet wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines deutschen Staatsangehörigen mit tschechischer Fahrerlaubnis.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahr 1985 geborene Antragsteller, der seinen Hauptwohnsitz seit seiner Geburt bis zum heutigen Tag ununterbrochen in Deutschland hat, war zwischenzeitlich auch in Tschechien gemeldet. Während dieses Zeitraums wurde ihm am 1. März 2011 eine tschechische Fahrerlaubnis erteilt. Aufgrund einer Anfrage des Kraftfahrt-Bundesamts teilte der Ausstellungsmitgliedstaat Tschechien im Dezember 2019 mit, außer dem Umstand der melderechtlichen Wohnsitznahme seien keine tatsächlichen Verhältnisse des Antragstellers bekannt. Fragen nach Verbindungen zu nahen Familienangehörigen und zum Arbeitsplatz des Antragstellers beantworteten die tschechischen Behörden mit "unknown" bzw. "no". Daraufhin stellte der Westerwaldkreis mit Bescheid vom 3. Februar 2020 fest, die tschechische Fahrerlaubnis berechtige den Antragsteller nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

VG bestätigt fehlende Berechtigung zum Führen von Kfz in Deutschland

Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Antragstellers blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung der Koblenzer Richter ist die Entscheidung des Westerwaldkreises mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, weshalb das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Verfügung vom 3. Februar 2020 stärker zu gewichten sei als die entgegenstehenden Interessen des Antragstellers. Zwar berechtige eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland. Dies gelte aber nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ausweislich vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland, hatten.

Informationen des Ausstellungsmitgliedstaates weisen auf kurzen Aufenthalt im Ausstellungstaat hin

Der ordentliche Wohnsitz sei in Deutschland begründet, wenn der Betroffene gewöhnlich, d. h. mindestens 185 Tage im Jahr, in Deutschland wohne. Dabei reiche es für einen Fall des sogenannten Wohnsitzverstoßes bereits aus, wenn sich aus den Informationen des Ausstellungsmitgliedstaates zumindest die Möglichkeit ergebe, dass das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis missachtet worden sei. Dies könne insbesondere der Fall sein, wenn die Informationen - wir hier - auf einen nur kurzen Aufenthalt im Ausstellungsstaat hinwiesen. Dann bestehe der Verdacht, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis durch die Wohnsitznahme im Ausland lediglich den in Deutschland geltenden strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins habe entziehen wollen. Bei Vorliegen solcher Hinweise sei eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles vorzunehmen.

Gesamtwürdigung aller Umstände lässt auf Wohnsitzverstoß schließen

Diese lasse vorliegend auf einen Wohnsitzverstoß schließen. Denn der Ausstellungsmitgliedstaat Tschechien verfüge hinsichtlich der Person des Antragstellers ersichtlich nur über melderechtliche Kenntnisse, nicht hingegen über Informationen zum tatsächlichen Aufenthalt des Antragstellers im Jahr 2011. Auch die übrigen Umstände deuteten darauf hin, dass sich der Antragsteller tatsächlich überwiegend in Deutschland aufgehalten habe. So sei er weiterhin mit seinem Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet gewesen und habe im Februar und im April 2011 bei deutschen Behörden Anträge auf Umschreibung eines Pkw gestellt. Es liege auch keine Erklärung des Antragstellers vor, die auf einen ordentlichen Wohnsitz in Tschechien schließen lasse. Er habe weder seinen tatsächlichen dortigen Aufenthalt noch persönliche oder berufliche Bindungen nach Tschechien vorgetragen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28513 Dokument-Nr. 28513

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28513

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Ratloser schrieb am 10.03.2020

Was ist eigentlich ein Scheinwohnsitz? Eine Wohnung mit Bezugsschein? Ein Loft im Scheinwerferlicht? Ein Bankschließfach voller Banknoten? Und warum sitzt man da nur drin? Gibt es auch Scheinwohnstühle? Und was ist eigentlich ein Wohnsitzverstoß? Zu lange in der Wohnung gesessen? Wo werden da die Grenzen gezogen? An der Neiße, oder? Muss man nach 8 Stunden die Wohnung versitzen um keinen Verstoß zu begehen .. pardon .. zu ersitzen? Fragen über Fragen...

Wolfgang Hubrach schrieb am 10.03.2020

Wieder mal ein Fall für das Possentheater. Gegenseitiges Anerkennen funktioniert nur, wenn auf beiden Seiten ein Nutzen entsteht - hier entsteht für den Inhaber von deutschen Fahrlizenzvergaberechten ein Nachteil, also wird gezickt... Verkehrsrecht ist sowieso ein Zufallserlebnis! z.B. dürfen Schwertransportgenehmigungen nur vom Start- oder zielort vergeben werden. bei genau einem Weg, aber mit verschiedenen Gebühren ???

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung