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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 13.01.2021
- 3 L 28/21.KO -
AfD kann Mehrzweckhalle in Herborn nicht zu Wahlkampfzwecken nutzen
Bisherige Vergabepraxis begründet keinen Nutzungsanspruch
Der Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) hat keinen Anspruch gegen die Ortsgemeinde Herborn, ihr den Zugang zur örtlichen Mehrzweckhalle zwecks Aufnahme eines Wahlkampfvideos zu verschaffen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen entsprechenden Eilantrag der AfD ab.
Die Ortsgemeinde Herborn, welche neben einem eingetragenen Verein hälftiges Miteigentum an der
VG Koblenz verneint Anspruch auf Zugang zur Mehrzweckhalle
Einen Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zur
Einfluss der Gemeinde auf Nutzung wegen Miteigentümer eingeschränkt
Überdies habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29718
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