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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.11.2016
- 2 K 471/16.KO -
Entlassung eines Feldwebel-Anwärters wegen Besitz von verfassungswidrigen Dateien rechtens
Verhalten verstößt gegen Kernpflichten eines Soldaten
Die Klage eines Soldaten gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis wurde abgewiesen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Fall wurde gegen den Kläger im März 2014 ein Strafverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen waren auf seinem Handy unter anderem die Abbildung eines Personalausweises mit dem
Kläger distanziert sich von Nachrichteninhalten
Diese Feststellungen nahm die beklagte Bundesrepublik Deutschland zum Anlass, den Kläger aus dem
Entlassung zu Recht auf Besitz der Dateien und Ausführen des Hitlergrußes gestützt
Die Klage hatte keinen Erfolg. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ ra-online
- Entscheidung über Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr nicht zu beanstanden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2015
[Aktenzeichen: 1 A 807/15]) - Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 26.02.2015
[Aktenzeichen: 1 K 1395/14]) - Tragen von Kleidung mit rechtsextremistischen Aufdrucken rechtfertigt fristlose Entlassung eines Soldaten
(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2012
[Aktenzeichen: 5 LA 357/11]) - Entlassung eines rechtsextremen Bundeswehrsoldaten rechtens
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 10.10.2007
[Aktenzeichen: 1 A 227/05])
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Dokument-Nr. 23520
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