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Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 25.07.2013
- 2 K 1582/12, 2 K 1581/12 und 2 K 410/13 -
Aufstellen von Altkleidercontainer bedarf einer kostenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis
Illegal aufgestellte Container müssen beseitigt werden
Das Aufstellen von Container zur Altkleidersammlung bedarf der Sondernutzungserlaubnis. Auch, wenn Container auf einem Privatgrundstück aufgestellt sind, entbindet dies die Unternehmen nicht von den Gebühren, da die Benutzer der Container die Altkleider nur von der öffentlichen Straße aus einwerfen können. Bereits das stellt eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Marburger Unternehmen
Unternehmen beteuert, Container auf Privatgrundstücken neben der Straße aufgestellt zu haben
Im ersten Verfahren (Aktenzeichen 2 K 1582/12) klagte die Firma vor dem Verwaltungsgericht Kassel gegen den Gebührenbescheid. Sie erklärt, sie habe die Container nicht im öffentlichen Straßenraum, sondern auf Privatgrundstücken neben der Straße aufgestellt. Unbekannte hätten die Container dann auf die Grünfläche versetzt, die zur öffentlichen Straße gehöre.
Bereits Einwerfen von Kleidung vom öffentlichen Straße aus stellt gebührenpflichtige Sondernutzung dar
Diese Begründung ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten. Und zwar schon deshalb nicht, weil die Firma nicht nachweisen konnte, dass sie ihre Container auf den Privatgrundstücken mit Zustimmung der Eigentümer aufstellen durfte. Für die Entscheidung des Gerichts spielte es jedoch keine Rolle, ob die Container versetzt worden waren. Denn unterstellt, die Container hätten auf den Privatgrundstücken gestanden, so hätten die Benutzer die Altkleider doch nur von der öffentlichen Straße aus einwerfen können. Bereits das stellt aber eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar.
Gebührenerhebung zulässig
Nach der Gebührensatzung der Stadt Kassel für Sondernutzungen darf eine Gebühr auch dann erhoben werden, wenn die Sondernutzung ohne Erlaubnis erfolgte.
Stadt verfügt Entfernung illegal aufgestellter Container
Weiter verfügte die Stadt für die gleiche Firma zweierlei: Sie müsse die
Beweis für aufgestellte Container auf Privatgrundstück konnte nicht erbracht werden
Wie bereits im ersten Verfahren konnte die Firma nicht nachweisen, dass ihr die Eigentümer der Privatgrundstücke gestattet hatten, die Container auf ihren Grundstücken aufzustellen. Darum ging das Gericht davon aus, dass die Firma ihre Container selbst im öffentlichen Straßenraum aufgestellt hatte.
Fehlen einer Erlaubnis rechtfertigt Aufforderung der Stadt zur Beseitigung der Container
Die Frage, ob für den Fall, dass die Firma eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
- Aufstellen von Altschuh- und Altkleidersammlungscontainern auf öffentlichen Straßenflächen setzt Sondernutzungserlaubnis voraus
(Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 08.07.2013
[Aktenzeichen: 10 L 828/13]) - Illegal aufgestellte Altkleidercontainer müssen entfernt werden
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 27.02.2013
[Aktenzeichen: 4 L 90/13.NW])
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Dokument-Nr. 16348
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