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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 27.11.2013
- 7 B 5663/13 -
RTL zeigt weiterhin SPIEGEL-TV und stern-tv
VG Hannover lehnt Eilantrag des Konkurrenten Focus-TV gegen Zuweisung der Sendezeiten ab
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt getroffene Auswahl von dctp für Sendezeiten im Fernsehprogramm RTL rechtmäßig ist. Der Eilantrag des Konkurrenten Focus TV, der gegen diese Auswahlentscheidung Klage erhoben und in einem Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage begehrt hatte, blieb damit erfolglos.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hatte Sendezeiten für unabhängige Dritte (so genannte Fensterprogramme) im Fernsehprogramm
Focus TV erhebt Klage gegen Auswahlverfahren
Gegen diese Auswahlentscheidung hat Focus TV vor dem Verwaltungsgericht Hannover Klage erhoben und in einem Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage begehrt. Im Falle des Erfolges dieses Antrages wären bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage SPIEGEL-TV und stern-tv bei
Erneute Auswahl von dctp nach summarischer Überprüfung der Umstände rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag von Focus TV jedoch ab. Die erneute Auswahl von dctp durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt sei bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Überprüfung rechtmäßig. Insbesondere der Vorwurf von Focus TV, dctp sei im Verhältnis zu
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
- Drittsendezeiten bei Sat. 1: Klagen gegen die Landeszentrale für Medien und Kommunikation erfolgreich
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 28.08.2012
[Aktenzeichen: 5 K 404/12.NW, 5 K 417/12.NW und 5 K 452/12.NW]) - Verwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren Entscheidung der Landesmedienanstalt, Fensterprogrammlizenz bei RTL an AZ Media zu vergeben
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 10.12.2008
[Aktenzeichen: 7 B 3949/08])
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Dokument-Nr. 17277
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