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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15.07.2020
10 B3828/20 -

Tragen eines Mundschutzes bei Versammlungen bleibt Pflicht

Ausgenommen Personen bei denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unzumutbar ist

Das VG Hannover hat entschieden, dass die Verpflichtung von Versammlungs­teilnehmern zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes weiterhin rechtmäßig ist.

Die Polizeidirektion Hannover hat die ihr für den 11.07.2020 und 18.07.2020 angezeigten Versammlungen zu dem Thema "Für einen Corona-Untersuchungs­ausschuss" und die Wiederherstellung unserer Grundrechte" bestätigt und unter anderem die Beschränkung angeordnet, dass die Versammlung­steilnehmer eine geeignete Mund Nase-Bedeckung zu tragen haben. Ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist.

VG: Maskenpflicht von Versammlungsteilnehmern weiterhin gerechtfertigt

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Beschluss den gegen diese Entscheidung gestellten Eilantrag abgelehnt. Neben den bereits im Beschluss vom 26.06.2020 dargestellten Erwägungen komme zum Tragen, dass bei einer sich fortbewegenden Versammlung die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Teilnehmern zusätzlich erschwert sei und für sich dem Infektionsschutz nicht genüge. Die Eignung einer Mund-Nase-Bedeckung zur Verringerung des Infektionsrisikos Dritter entspreche auch weiterhin dem aktuellen Stand der Forschung.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ku)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Grundrecht | Mund-Nase-Bedeckung | Maske | Polizei | Rechtsprechung | Versammlung

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Dokument-Nr.: 28972 Dokument-Nr. 28972

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Kommentare (2)

 
 
Niciecka schrieb am 21.07.2020

Mich würde interessieren die Quelle der " Aktuellen Stand der Forschung"

TS schrieb am 21.07.2020

Der Apotheker Ullrich Gläser zum Tragen Masken:

https://nichtohneuns-freiburg.de/querdenken-761-freiburg-rede-von-apotheker-ullrich-glaeser-18-07-2020/

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