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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 13.11.2014
- 10 B 12882/14 -
Versammlung "Europa gegen den Terror des Islamismus" erlaubt
Gericht erlaubt stationäre Versammlung auf der Fläche des alten ZOB und ordnet weitere Beschränkungen an
Dem Eilantrag gegen das Verbot der Versammlung "Europa gegen den Terror des Islamismus" wurde teilweise stattgegeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover bekanntgegeben.
Im hier zu entscheiden Fall untersagte die Polizeidirektion Hannover den Aufzug sowie jede Form der Ersatzveranstaltung mit Verfügung vom 10.11.2014: Die angezeigte Veranstaltung genieße schon nicht den Schutz der
Zu Unrecht Unterstellung eines unfriedlichen Verlaufs
Mit dem Eilantrag wendet sich der Antragsteller gegen das Verbot: Die Polizeidirektion unterstelle zu Unrecht einen unfriedlichen Verlauf. Die
Stationäre Versammlung mit Beschränkungen erlaubt
Das Verwaltungsgericht gibt dem Eilantrag teilweise statt. Es erlaubt eine stationäre
Grundsätzlich steht Versammlung unter Schutz der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes
Bei der angemeldeten
Vollständiges Versammlungsverbot nur bei unmittelbaren Gefahren für öffentliche Sicherheit
Gründe für ein vollständiges Verbot der
Unfriedlicher Verlauf bei ursprünglicher Planung jedoch zu erwarten
Das Gericht teilt die Einschätzung der Polizeidirektion, dass eine unmittelbare Gefahr für die
Gewichtige Anhaltspunkte sprechen aber auch für Antragsteller
Andererseits gebe es gewichtige Anhaltspunkte, die zugunsten des Antragstellers zu berücksichtigen seien: Er habe sich zumindest öffentlich von Gewalt distanziert und auf die Beachtung einer von ihm veröffentlichten "Hausordnung Hannover" hingewirkt. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass nicht alle der ca. 4.500 bis 5.000 erwarteten Teilnehmer dem Kreis der Hooligans zuzurechnen sei, sondern selbst nach Einschätzung der Polizeidirektion nur ca. 700 bis 800.
Vollständiges Versammlungsverbot unverhältnismäßig
Ein vollständiges Verbot der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ ra-online
- Totalverbot einer rechtsextremistischen Versammlung in Göttingen ist unverhältnismäßig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05.05.2006
[Aktenzeichen: 11 ME 117 und 122/06]) - G8-Gipfel in Heiligendamm: Auch Versammlungsverbot um Rostocker Flughafen außer Vollzug gesetzt
(Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 29.05.2007
[Aktenzeichen: 1 B 246/07])
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Dokument-Nr. 19153
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