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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 20.08.2021
- 2 E 3591/21 -
Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Feier in Hamburg auf dem Kiez mit bis zu 250 Gästen bleibt untersagt
VG Hamburg lehnt Eilantrag ab
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag abgelehnt, der darauf gerichtet war, eine Feier mit bis zu 250 Gästen in einem Restaurant auf der Reeperbahn durchführen zu können.
Vorgesehen war eine
Keine Ausnahmegenehmigung aufgrund unzulänglicher Hygienekonzepte und Infektionsschutzverstößen
Der von der Antragstellerin gestellte Eilantrag ist ohne Erfolg geblieben. Nach Auffassung der zuständigen Kammer verstößt die geplante Veranstaltung gegen zahlreiche Vorgaben der Coronavirus-Eindämmungsverordnung, u.a. die Beschränkung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne feste Sitzplätze auf 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), das sog.
Entscheidung bezieht sich nicht auf Tanzverbot privater Gesellschaften
Die Kammer weist in der Entscheidung klarstellend darauf hin, dass Gegenstand der vorliegenden Entscheidung nicht ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30739
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