wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 29.07.2011
6 B 726/11, 6 B 729/11 und 6 B 732/11 -

VG Greifswald: Anträge von NPD und FDP auf Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate abgelehnt

Gesamtzahl von einem Wahlplakat pro 100 Einwohner für wirksame Wahlwerbung ausreichend

In kleineren Städten und Gemeinden ist eine Gesamtzahl von einem Plakat pro 100 Einwohner für eine wirksame Wahlwerbung ausreichend. Dies entschied das Verwaltungsgericht Greifswald und lehnte die Anträge des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der NPD weitere Sondernutzungserlaubnisse für das Anbringen zusätzlicher Wahlplakate zu erhalten ab.

In den zugrunde liegenden Streitfällen hatte die NPD für die Stadt Wolgast weitere 97 Wahlplakate zu den ihr bereits genehmigten 22 Plakaten begehrt (Az. 6 B 726/11). Die FDB begehrte für die Stadt Eggesin die Genehmigung für weitere 40 zu den bereits vorhandenen 20 Wahlplakaten (Az. 6 B 732/11). Zudem forderte NPD im Verfahren gegen den Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun weitere 26 Wahlplakate zu den genehmigten 4 Plakaten (Az. 6 B 729/11).

Anträge auf Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate in allen Fällen erfolglos

Die Anträge blieben alle vor dem Verwaltungsgericht Greifswald erfolglos. Nach der Rechtsauffassung des Gerichts ist der Anspruch der NPD auf die Ermöglichung einer angemessenen wirksamen Sichtwerbung im Straßenraum mit den genehmigten 22 Plakaten bereits erfüllt. Auch der Anspruch der FDP auf wirksame Sichtwerbung war nach Ansicht des entscheidenden Gerichts erfüllt. Auch im Verfahren gegen den Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun hat das Verwaltungsgericht den Antrag der NPD als unzulässig abgelehnt. Nachdem der Antragsgegner im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Genehmigung von weiteren (rechnerisch) 10,66 Plakaten für zwei Wahlen (Landtag und Kreistag) in Aussicht gestellt hatte, fehle dem Antragsteller das Rechtsschutzbedürfnis.

Ein Plakat pro 100 Einwohner für Wahlwerbung ausreichend

Das Anbringen von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern erlaubnispflichtige Sondernutzung. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist in kleineren Städten und Gemeinden eine Gesamtzahl von einem Plakat pro 100 Einwohner für eine wirksame Wahlwerbung ausreichend. Von der nach diesem Schlüssel ermittelten Gesamtzahl der zu genehmigenden Plakate sind auf kleinere Parteien mindestens 5 % zu verteilen. Außerdem darf die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache der kleinsten Partei zugesprochen bekommen. Weil die Antragsteller zu zwei Wahlen, nämlich Landtag und Kreistag, angetreten sind, war die Gesamtzahl der Plakate zu verdoppeln und wie vorstehend dargestellt zu verteilen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Greifswald/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht | Wahlrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Plakatierung | Straße | Wahl | Wahlplakate | Wahlsichtwerbung | Wahlsichtwerbung | Wahlwerbespot | Wahlwerbung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12080 Dokument-Nr. 12080

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12080

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung