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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 09.11.2012
- 8 L 3052/12 und 8 L 3101/12.Gl -
Ausschluss von NPD-Abgeordneten an Fachtagung über "Rechtsextreme Strukturen" rechtmäßig
Teilnehmerbeschränkungen schließen Teilnahme zweier NPD-Abgeordneter an der Fachtagung "Rechtsextreme Strukturen" aus
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Eilanträge zweier NPD-Abgeordneter aus dem Wetteraukreis abgelehnt, mit denen diese Zugangs zu der Fachtagung zu dem Thema "Rechtsextreme Strukturen - wie gehen wir mit ihnen um?" erhalten wollten. Das Gericht entschied, dass die Fachtagung nicht für Mitglieder einer Partei vorgesehen ist, die dem "rechten Spektrum" der Politik zugerechnet werden muss.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrten zwei NPD-Abgeordnete aus dem Wetteraukreis den Zugang zu einer vom Wetteraukreis durchgeführten
Antragsteller dürfen aufgrund ihrer NPD-Zugehörigkeit nicht an der Fachtagung teilnehmen
Das Gericht lehnte den Eilantrag der Antragsteller ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die
Überwachung der Verwaltung des Kreises beschränkt sich nicht auf Teilnahme an der Fachtagung
Auch der Umstand, dass die Antragsteller dem Kreistag angehörten, und sich darauf beriefen, dieser überwache als oberstes Organ des Kreises die Verwaltung des Kreises, vermochte den Anträgen nicht zum Erfolg zu verhelfen. Denn – so das Gericht – die Überwachungskompetenz könne auch anders als durch die Teilnahme an der Veranstaltung wahrgenommen werden, zum Beispiel durch Ausübung eventueller Fragerechte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
- VG Neustadt: "Pfalztreffen 2012" der NPD darf stattfinden
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.10.2012
[Aktenzeichen: 5 L 892/12.NW]) - Kreisverbände der NPD haben keinen Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei Sparkassen
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 01.10.2012
[Aktenzeichen: 2 L 147/10 und 2 L 95/09])
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Dokument-Nr. 14625
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