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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 12.07.2021
- 5 L 1296/21.GI -
Konkurrenteneilantrag gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle des Leiters der Generalstaatsanwaltschaft in Hessen bleibt erfolglos
VG lehnt Konkurrenteneilantrag ab
Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Eilantrag eines unterlegenen Bewerbers um das Amt des Leiters der Hessischen Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt.
Um die im Dezember 2019 ausgeschriebene Stelle hatten sich unter anderem der Antragsteller, ein Richter am BGH (R6), und der später ausgewählte Beigeladene, ein verbeamteter Ministerialdirigent (B6) im Hessischen Justizministerium, beworben. Die Auswahl fiel auf den Beamten, da dieser nach Auffassung des Justizministeriums einen leichten Bewertungsvorsprung in seiner dienstlichen Beurteilung vorweisen könne und zudem bereits dienstliche Erfahrung als ständiger Vertreter des Leiters der Generalstaatsanwaltschaft habe sammeln können.
Antragsteller rügt Auswahlentscheidung
Der Antragsteller hatte gegen die
VG: Auswahlentscheidung nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht ist dieser Sichtweise nicht gefolgt. Das Justizministerium habe in seiner
Vorerfahrung als Auswahlkriterium bei Pattsituationen zulässig
Dass die weitere Auswertung der dienstlichen
Verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Bestenauslese bei Vergabe öffentlicher Ämter maßgebend
Der Grundsatz der
Beschluss ist noch nicht rechtskräftig
Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht gießen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30546
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