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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 14.02.2013
- 4 K 1115/12 -
Keine polizeiliche Dauerobservation eines früheren Sexualstraftäters
Baden-Württemberg fehlt es für jahrelange Observation an Rechtsgrundlage
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat es der Polizeidirektion Freiburg untersagt, die Observation eines mehrfach verurteilten Sexualstraftäters weiter fortzuführen. Für die jahrelange Observation als rückfallgefährdet angesehener Sexualstraftäter zum Zwecke der Verhinderung erneuter Sexualstraftaten fehlt es in Baden-Württemberg derzeit an einer Rechtsgrundlage.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war im September 2010 aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der
Für schweren Eingriff in Persönlichkeitsrechte bedarf es spezieller und ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage
Das Verwaltungsgericht Freiburg führte aus, dass diese insgesamt 17 mal vom Leiter der Polizeidirektion Freiburg für jeweils mehrere Wochen angeordnete
Rechtsgrundlage für Dauerüberwachung nicht gegeben
Die Vorschrift im Landespolizeigesetz, die "als besonderes Mittel der Datenerhebung" eine - ohnehin nur zeitlich begrenzte -
Langjährige Observation lässt sich auch nicht übergangsweise auf Bestimmung des Landespolizeigesetzes stützen
Das gelte auch für die Bestimmung im Landespolizeigesetz, welche die Polizei ganz pauschal ermächtige, zur "Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit" die "nach ihrem Ermessen erforderlichen" Maßnahmen zu treffen. Auch auf diese Vorschrift lasse sich die langjährige
Observation nicht nur mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig
Das Gericht führte außerdem aus, dass die
Dauerüberwachung ist mangels Anhaltspunkten für Gefährlichkeit des Klägers einzustellen
Zu dieser Einschätzung kam das Gericht aufgrund der in der fünfstündigen mündlichen Verhandlung durchgeführten ausführlichen Anhörung des Klägers selbst, seines Bewährungshelfers, des behandelnden Psychotherapeuten und der ihn überwachenden Polizeibeamten. Das letzte Gutachten, das dem Kläger noch eine gewisse Rückfallgefährdung attestiere, stamme noch aus der Zeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
- Dauerobservation: Aus Sicherungsverwahrung Entlassener Sexualstraftäter durfte dauerhaft überwacht werden
(Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 28.11.2012
[Aktenzeichen: 6 K 745/10]) - Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten kann nur vorläufig auf polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.11.2012
[Aktenzeichen: 1 BvR 22/12])
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Dokument-Nr. 15294
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