wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2010
12 K 4571/10 -

VG Düsseldorf: Keine Erstattung für Taxikosten für Fahrten zur Sonderschule

Bei ausreichendem monatlichen Einkommen müssen anfallende Kosten für Heimfahrt von Sonderschule selbst getragen werden

Eine alleinerziehende Mutter, deren Kind eine Sonder-/Förderschule besuchen muss und nicht von der Mutter am Nachmittag von der Schule abgeholt werden kann, hat dann keinen Anspruch auf Erstattung von gegebenenfalls anfallenden Taxikosten, wenn die sie über ein ausreichendes monatliches Einkommen verfügt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine alleinerziehende Mutter und ihr 14 jähriger Sohnes gegen den Bürgermeister der Stadt Ratingen auf Erstattung von Schülerfahrtkosten für tägliche Taxifahrten des Sohnes vom Wohnort in Essen zu einer Sonder-/Förderschule in Ratingen, die er wegen einer emotionalen und sozialen Entwicklungsstörung besucht. Die Taxikosten betragen ca. 70 Euro täglich und im laufenden Schuljahr insgesamt ca. 15.000 Euro. Zur Begründung der Klage trug die Mutter insbesondere vor, dass der Sohn wegen seiner Behinderung nicht in der Lage sei, den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen. Die Mutter könne ihr Kind auch nicht selbst fahren, weil sie alleinerziehend sei und eine Stelle als Psychologin beim Kreis Wesel innehabe.

Mutter muss Taxikosten für Rückfahrt von der Schule selbst aufbringen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Nach Auffassung des Gerichts könne die Mutter ihr Kind morgens mit dem eigenen Pkw zur Schule bringen, deren Unterricht um 8.00 Uhr früh beginne. Die Rückfahrt zur Mittagszeit könne von ihr indes nicht geleistet werden, da sie zu dieser Tageszeit berufstätig sei. Die durch die Rückfahrt gegebenenfalls anfallenden Taxikosten in Höhe von 37 Euro täglich könne sie allerdings aus eigenen Mitteln bestreiten, da ihr Familieneinkommen insgesamt 3.700 Euro betrage.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Alleinsorge | Alleinerziehende | Erstattung | Fahrtkosten | Fahrkosten | Reisekosten | Schule | Taxi

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10674 Dokument-Nr. 10674

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10674

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung