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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2020
- 10 L 1954/20 -
Corona-Pandemie: Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften im Präsenzbetrieb für Rechtsreferendare zumutbar
Schutzmaßmaßnahmen und Hygienekonzept stellen ausreichende Schutz vor Infektionsgefahr dar
Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Rechtsreferendarin, die im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistet, nicht unter Hinweis auf eine Gefährdung ihrer Eltern, mit denen sie in Haushaltsgemeinschaft lebt, verlangen kann, von der Präsenzpflicht in der Arbeitsgemeinschaft befreit zu werden.
Eine Rechtsreferendarin verlangte die Befreiung von der Präsenzpflicht in der
VG: Eilantrag bereits unzulässig
Das VG wies den Eilantrag zurück. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei der Antrag bereits unzulässig, weil die Antragstellerin es versäumt habe, vor Anrufung des Gerichts beim OLG-Präsidenten die Befreiung von der Anwesenheitspflicht zu beantragen. Dieser sei nach dem Juristenausbildungsgesetz für die Entscheidung über Ausnahmen von der Pflicht zur Teilnahme an den Übungsstunden der
Hygienekonzept zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend
Die Kammer hat weiter darauf hingewiesen, dass der Antrag auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Denn das Landgericht habe die Unterrichtsräume unter anderem mit Plexiglaswänden zwischen den Sitzplätzen ausgestattet und ein umfangreiches Hygienekonzept entwickelt. Diese Maßnahmen seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend, um das Risiko einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein zumutbares Maß zu reduzieren.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29279
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