wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 07.12.2007
6 L 1128/07 -

Weiterhin kein Lotto bei Schlecker im Saarland

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem Eilverfahren den Antrag einer GmbH, die sich als Vermittlungsdienstleisterin für Lotterien und Glücksspiele betätigt, gegen das saarländische Ministerium für Inneres und Sport als unzulässig zurückgewiesen.

Die GmbH nimmt im Auftrag der Spielteilnehmer Spielscheine entgegen und vermittelt diese an die lizenzierten Anbieter, insbesondere die Gesellschaften des deutschen Lotto-Toto-Blocks in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Sinne hatte die GmbH bei den Filialen der Firma Schlecker im Saarland Spielteilnehmern die Möglichkeit der Teilnahme an bundesweit zugelassenen Lotteriespielveranstaltungen (insbesondere Lotto 6 aus 49, Spiel 77, Super 6 und Glücksspirale) angeboten. Das Personal der Firma Schlecker wickelte dort vollständig die Teilnahme an diesem Vermittlungsangebot ab, nahm die Zahlungen der Spieler entgegen und quittierte die Spielteilnahme. Wegen dieser Tätigkeit hatte der Betreiber einer Annahmestelle der Saarland-Sporttoto GmbH bei dem Landgericht Saarbrücken eine auf das Wettbewerbsrecht gestützte Verbotsverfügung erwirkt.

Das Verwaltungsgericht hat den nunmehr gegen das Ministerium gerichteten Antrag dahin ausgelegt, dass es der GmbH um die vorläufige Klärung der Frage gehe, ob vorübergehend die Glücksspielvermittlung über die saarländischen Filialen der Firma Schlecker fortgesetzt werden dürfe oder nicht. Dieser Antrag sei unzulässig, weil die Frage, ob die konkrete Tätigkeit der Firma Schlecker als Vertriebspartner der GmbH rechtmäßig sei, vorliegend nicht geklärt werden könne. Es handele sich hierbei um Ansprüche, die von der Firma Schlecker geltend zu machen seien; der GmbH fehle es hierfür an der Antragsbefugnis. Dies gelte auch, wenn der Vertrieb in Zusammenarbeit mit Filialisten lotterierechtlich, d.h. nach den Bestimmungen des geltenden Lotteriestaatsvertrages, generell unbedenklich sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG des Saarlandes vom 12.12.2007

Aktuelle Urteile aus dem Glücksspielrecht | Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Glücksspiel | Lotterie

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5422 Dokument-Nr. 5422

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5422

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung