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Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14.04.2011
- 3 K 899/10.DA -
VG Darmstadt: Doktorgrad wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt
Nur teilweises korrektes Zitieren stellt vorsätzliche Täuschungshandlung dar
Werden in einer Doktorarbeit Textsegmente anderer Werke an einigen Stellen korrekt zitiert, an anderer Stelle jedoch Textpassagen verwendet, ohne diese als Zitat kenntlich zu machen, stellt dies eine Täuschung dar, die den Entzug des Doktorgrades rechtfertigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde die Klage einer an einer Fachhochschule tätigen Hochschullehrerin abgewiesen, mit der diese sich gegen die Aberkennung des Doktorgrades wandte. Nach den Feststellungen der beklagten
Werke nicht an allen Stellen korrekt zitiert
Ein seitens der beklagten
Das Verwaltungsgericht Darmstadt gelangte zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen der Klägerin auf eine vorsätzliche Täuschungshandlung schließen lasse. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt/ra-online
- Doktorgrad durch Täuschung erworben – Aberkennung des akademischen Titels zulässig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2009
[Aktenzeichen: 3 A 319.05]) - Plagiat: Doktortitel kann wegen Täuschung entzogen werden
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2008
[Aktenzeichen: 9 S 494/08]) - Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt Entziehung des Doktorgrades wegen arglistiger Täuschung
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.05.2007
[Aktenzeichen: 12 E 2262/05]) - Plagiat: Quellenangabe bloß in der Nähe der kopierten Textstelle genügt nicht dem Zitierungsgebot
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 04.04.2006
[Aktenzeichen: 7 BV 05.388])
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Dokument-Nr. 11546
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