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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2021
- 5 B 158/21 -
Auch keine Fahrrad-Demo auf der A 2
Auflagen des Landkreise Helmstedt voraussichtlich rechtmäßig
Die für den 5. Juni 2021 geplante Fahrrad-Demonstration unter dem Thema "Keine A 39 - kein Gewerbegebiet Scheppau - Verkehrswende jetzt" darf nicht auf der geplanten Route über die Bundesautobahn 2 und weiter auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse durchgeführt werden. Die dahin gehende Auflage des Landkreises Helmstedt ist voraussichtlich - also nach der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung - rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Gestern hatte das Gericht bereits den Eilantrag eines anderen Veranstalters abgelehnt, der gegen die Auflage des Landkreises Gifhorn gerichtet war, dass die Fahrrad-Demo nicht auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Weyhausen stattfinden dürfe.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Demonstration soll am Schlossplatz in Braunschweig beginnen. Der Demonstrationszug soll sich dann unter anderem über die A 2 und die A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse und danach bis zur Wolfsburger City-Galerie bewegen, wo er sich mit der Fahrrad-Demonstration aus Wolfsburg vereinigen soll; von dort aus war eine gemeinsame Weiterfahrt auf der A 39 vorgesehen.
VG: Befahrung der Autobahnen nur mit Kraftfahrzeuge zulässig
Das Verwaltungsgericht hat den gegen die
VG verweist auf erhöhte Unfallgefahren durch Staubildung
Dabei sei zu berücksichtigen, dass die A 2 und die A 39 auch auf den Gegenfahrbahnen für ca. 6 Stunden zuzüglich der Abräumzeiten für die Sperren voll gesperrt werden müssten. Es sei damit zu rechnen, dass sich vor den Sperren auf den Autobahnen Staus bilden würden. Die A 39 werde von durchschnittlich über 34.000 Fahrzeugen täglich befahren, die A 2 von 84.000. Wegen der Lockerungen der Kontaktbeschränkungen sei ein verstärkter Reiseverkehr zu erwarten. Bei Staubildung entstünden Unfallgefahren an den Stau-Enden und damit Gefahren für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Hinzu kämen Beeinträchtigungen des Autobahnverkehrs in Richtung Süden (Anbindung der A 39 an die A 7).
Teilnehmer durch Auflage nicht über Gebühr belastet
Darüber hinaus werde die Hauptzufahrt zum VW-Werk für die Materiallieferung "Just in Time" von der Anbindung an die A 39 abgeschnitten. Die Teilnehmer der Demonstration seien demgegenüber durch die angegriffene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30353
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