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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.03.2019
- VG 8 L 96.19 V -
Umstrittene palästinensische Aktivistin hat keinen Anspruch auf Schengen-Visum
Aufenthalt in Deutschland internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland könnte internationale Beziehungen zu Israel und das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland gefährden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Land Berlin das Schengen-Visum einer jordanischen Staatsangehörigen aufheben durfte.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls, eine jordanische Staatsangehörige palästinensischer Volkszugehörigkeit, wurde 1970 in Israel zu lebenslanger Haft wegen der Beteiligung an einem Bombenanschlag auf einen Supermarkt im Jahre 1969 verurteilt, bei dem u.a. zwei israelische Studenten getötet worden waren. Im Zuge eines Gefangenenaustauschs wurde sie vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Deutsche Botschaft Amman erteilte der Antragstellerin am 17. Februar 2019 ein zeitlich begrenztes
Aufenthalt der Antragstellerin beeinträchtigt öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am 15. März 2019 hob das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten das
Gericht verweist auf Gefährdung internationaler Beziehungen zu Israel und friedliches Zusammenleben in Deutschland
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den hiergegen gerichteten Eilantrag zurück. Nach dem Visakodex werde ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27213
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