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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.05.2014
- VG 3 K 588.13 -
Verweigerung der staatlichen Anerkennung als Erzieher wegen strafrechtlicher Verurteilung nicht immer gerechtfertigt
Straftat muss für Verweigerung einen Bezug zu den spezifischen Verpflichtungen des Berufes erkennen lassen
Nicht jede strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt die Verweigerung der staatlichen Anerkennung als Erzieher. Voraussetzung hierfür ist vielmehr eine Verfehlung, die entweder in Ausübung des Berufs erfolgt oder aber die Prognose zulässt, dass es auch bei der Berufsausübung zur Verletzung berufsspezifischer Verpflichtungen kommen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Die 1978 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte eine Ausbildung zur Erzieherin absolviert und im Juni 2012 das Abschlusszeugnis als "Staatlich geprüfte Erzieherin" erhalten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft lehnte ihren Antrag auf staatliche
VG bejaht Anspruch auf staatliche Anerkennung nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete die Behörde zur Erzieheranerkennung. Die Klägerin habe einen Anspruch auf die staatliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 18285
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