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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.06.2019
- VG 28 L 157.19 -
Entlassung eines Polizeianwärters nach Veröffentlichung von YouTube-Videos über eigenes betrügerisches Verhalten gerechtfertigt
Verhalten lässt an charakterlicher Eignung für Polizeidienst zweifeln
Stellt ein Polizeianwärter Videos ins Internet, die den Eindruck betrügerischen Verhaltens vermitteln, rechtfertigt dies Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeidienst und damit seine Entlassung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 21-jährige Antragsteller wurde im Oktober 2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Kriminalkommissaranwärter ernannt und zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst der Berliner Kriminalpolizei zugelassen. Im Jahr 2018 stellte er ein Video bei
Verhalten verstößt gegen Kernpflichten eines Polizeibeamten
Den hiergegen erhobenen Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Berlin zurück. Die Entlassung sei nicht zu beanstanden, weil der Polizeianwärter durch sein Verhalten gegen seine Kernpflichten als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
- Bewerber für Vorbereitungsdienst der Bundespolizei darf wegen Zweifeln an charakterlicher Eignung abgelehnt werden
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 19.03.2019
[Aktenzeichen: 4 L 105/19.MZ]) - Entlassung eines Kommissaranwärters nach Falschangaben rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 20.07.2017
[Aktenzeichen: 1 L 981/17]) - Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis wegen latent rassistischer Grundhaltung rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.11.2014
[Aktenzeichen: 1 L 710/14])
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Dokument-Nr. 27537
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