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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 02.12.2015
- VG 26 K 58.14 -
Voller Freizeitausgleich für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst
Verwaltungsgericht Berlin folgt der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts
Polizeibeamte des Landes Berlin, die Mehrarbeit als Bereitschaftsdienst leisten, können hierfür vollen Freizeitausgleich verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger, ein Polizeioberkommissar im Dienst des Landes, wurde 2011 zur Unterstützung der niedersächsischen Polizei anlässlich eines Castor-Transports nach Gorleben entsandt. Während dieses mehrtägigen Dauereinsatzes leistete der Kläger Bereitschaftsdienst. Der Polizeipräsident in Berlin gewährte ihm hierfür - einer ständigen Praxis folgend - lediglich Dienstbefreiung im Umfang von einem Drittel der Bereitschaftsdienstzeit. Dies sei durch die geringere Intensität des Bereitschaftsdienstes gerechtfertigt.
VG Berlin: Beamter hat Anspruch auf vollen Freitzeitausgleich
Die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts gab der hiergegen gerichteten Klage statt und verpflichtete den Beklagten zur Gewährung von Freizeitausgleich in vollem Umfang. Nach dem Landesbeamtengesetz sei Beamten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2016
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin (pm/pt)
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Dokument-Nr. 22078
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