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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.11.2013
- VG 2 K 293.12 und VG 2 K 41.13 -
Flughafen BER: Journalist erhält keine Akteneinsicht in Aufsichtsratsprotokolle
Gewünschte Informationen unterliegen gesetzlich geregelter Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht
Ein Anspruch auf Akteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin ist ausgeschlossen, wenn die Information einer gesetzlich geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein
Beklagte lehnt Einsicht in Aufsichtsratsprotokolle unter Verweis auf gesetzliche Verschwiegenheitspflicht ab
Die Beklagten lehnten den Informationszugang auf der Grundlage der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und des Landes Berlin mit der Begründung ab, Aufsichtsratsprotokolle unterlägen einer gesetzlichen
Berliner Pressegesetz gibt grundsätzlich nur Anspruch auf Beantwortung konkreter Fragen
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klagen ab. Nach beiden Informationsfreiheitsgesetzen bestehe kein Anspruch, wenn die Information nach anderen Gesetzen geheim zu halten seien. Dies sei hier der Fall. Nach den einschlägigen Regelungen des Aktiengesetzes seien die Sitzungen des Aufsichtsrats nicht öffentlich und dessen Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher sei der Informationszugang zu Sitzungsprotokollen und Vorbereitungsunterlagen für die Aufsichtsratssitzungen ausgeschlossen. Dies gelte nach dem Aktiengesetz auch für Aufsichtsratsmitglieder, die - wie hier - auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH muss Interna des Aufsichtsrates teilweise offenbaren
(Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 19.09.2013
[Aktenzeichen: VG 1 L 219/13]) - Journalist hat keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch über Verwendung der Sachleistungspauschale der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2013
[Aktenzeichen: OVG 6 S 46.12]) - Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitbar
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: BverwG 6 A 2.12])
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Dokument-Nr. 17174
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