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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2015
- VG 14 K 344.11 und VG 14 K 150.12 -
Keine roten Hemden und schwarze Schürzen an der Fleischtheke
Bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen sind keine geeignete Arbeitskleidung für fleisch- und wurstverarbeitenden Betrieb
In einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzelhandelsbetrieb sind bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen keine geeignete Arbeitskleidung. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger ist Inhaber von vier Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Bei Kontrollen der Ladengeschäfte stellte das Bezirksamt fest, dass das Bedienungspersonal der Fleisch- und Wursttheke bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen trug. Die Behörde gab dem Kläger daraufhin auf, für helle
Arbeitskleidung verstößt gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klagen ab. Die verwendete Kleidung verstoße gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung. Danach müssten Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiteten, u.a. geeignete und saubere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2015
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin (pm/pt)
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Dokument-Nr. 21116
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