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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2015
VG 14 K 344.11 und VG 14 K 150.12 -

Keine roten Hemden und schwarze Schürzen an der Fleischtheke

Bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen sind keine geeignete Arbeitskleidung für fleisch- und wurstverarbeitenden Betrieb

In einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzel­handels­betrieb sind bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen keine geeignete Arbeitskleidung. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist Inhaber von vier Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Bei Kontrollen der Ladengeschäfte stellte das Bezirksamt fest, dass das Bedienungspersonal der Fleisch- und Wursttheke bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen trug. Die Behörde gab dem Kläger daraufhin auf, für helle Arbeitskleidung des Personals zu sorgen. Nur auf heller Kleidung sei der Grad der Verschmutzung eindeutig optisch feststellbar. Der Kläger machte demgegenüber geltend, die farbige Berufskleidung werde aus Gründen der "Corporate Identity" verwendet und sei ausreichend farbecht. Die Kleidung werde mindestens täglich, bei Bedarf auch öfter gewechselt. Die Behörde habe keine konkreten Mängel, wie z. B. verunreinigte Berufsbekleidung, festgestellt. Eine zwingende gesetzliche Verpflichtung, helle Arbeitskleidung zu verwenden, bestehe nicht.

Arbeitskleidung verstößt gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klagen ab. Die verwendete Kleidung verstoße gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung. Danach müssten Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiteten, u.a. geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen. Dieser Verpflichtung genügten bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen in einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzelhandelsbetrieb nicht. Die Eignung von Berufskleidung müsse tätigkeitsspezifisch und mit Blick auf die gebotene Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus beurteilt werden. Die Verarbeitung leicht verderblicher, unverpackter Lebensmittel tierischer Herkunft erfordere es, dass Arbeitskleidung alsbald gewechselt werde, wenn sie nicht mehr sauber sei. Mitarbeiter müssten daher in der Lage sein, Verschmutzungen schnell und einfach zu bemerken, was beim Tragen heller Arbeitskleidung besser gewährleistet sei, weil darauf die Verschmutzungen durch Blut oder Fleischsaft deutlich leichter auszumachen seien.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2015
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin (pm/pt)

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Kommentare (27)

 
 
Jonathan schrieb am 12.06.2015

Sorry, aber jedes Gericht der Welt würde diese Argumente als ungültig und unlogisch verwerten. Aber fühlen Sie sich ruhig als Gewinner, ich werde hier nicht mehr kommentieren ;D

Armin antwortete am 12.06.2015

Das ist völlig richtig, weil jedes staatliche Gericht, die staatlichen Rechtsgrundlagen anwenden muss - da beißt sich die Katze in den Schwanz ... Daher argumentiere ich bei Gericht ja auch anders ...

Übrigens sich einer Diskussion einfach zu entziehen, wenn einem die Argumente ausgehen ist feige und nicht gerade demokratisch, oder sind Sie doch kein Demokrat?

Armin antwortete am 12.06.2015

unlogisch ist es nur, weil Sie es nicht verstehen

Jonathan antwortete am 12.06.2015

Du hast ein Argument. Und das ist, dass du eine selbstgesetzte Definition über alles andere stellst und dazu noch so eng ansetzt, dass sie nicht eingehalten werden kann. Doch doch, ich habe schon verstanden.

Und natürlich ist jeder, der irgendwann nicht mehr mit Ihnen diskutiert, sofort kein Demokrat mehr. Das Leben ist so simpel ;)

Aber ich habe Sie lieb <3, denn jeder Mensch ist wertvoll (auch Beamte ;)

Armin antwortete am 12.06.2015

Die Definition habe nicht ich gesetzt sondern Sie ergibt sich aus dem Begriff selbst, man kann keine Kurve als Gerade definieren ;-) Man muss nicht mit mir diskutieren, aber festzuhalten bleibt bei dieser Thematik, dass Ihnen und anderen irgendwann die Argumente ausgehen und es dann unsachlich wird. Ob -Sie!- mich lieben oder nicht ist mir eigentlich egal ...

Jonathan antwortete am 12.06.2015

Aus Neugierde? Reden Sie auch im normalen Leben so mit Menschen?

Das wäre... nicht so toll ;)

Armin antwortete am 12.06.2015

Wenn es notwendig ist schon, insbesondere bei Behörden bin ich deshalb nicht so gern gesehen ...

Ein Geschichte von vielen:

Ich habe während meiner zweiten Ausbildung ca. 3 Jahre ALG (nicht das sog. Hartz IV) erhalten, ca. 900 € mtl., im ALG-Bescheid war mehrere Fehler, die entsprechend korrigiert wurden, allerdings wurde bei der Korrektur Krankengeld nicht berücksichtigt, was zu 15 € mehr und einer Verzögerung geführt hat, auf meine Frage an die Verwantwortliche beim Amt weshalb sie KG nicht wie beim ersten mal berücksichtigt hat, erhielt ich die abenteuerliche Aussage, dass ihr dies keiner gesagt hätte, dass sie KG auch bei der Korrektur berücksichtigen muss ... Darauf hin, habe ich überlegt wie ich dieser Idiotin ihren eigenen Schwachsinn erkläre und sagte ihr folgendes: Wenn in einer Autowerkstatt die Bremsen an meinem Auto repariert werden und mir der Mechaniker sagen würde, es hätte ihm keiner gesagt, dass er die Reifen auch wieder montieren müsse ... wäre dies vergleichbar ... Danach durfte ich die restlichen 2,5 Jahre ausschließlich mit der Behördenleitung vor Ort sprechen, dabei kam es zu weiteren Skurrilitäten (Hausverbot ...) Heute bin ich vor allem aufgrund des staatlichen Handelns berufs- und erwerbsunfähig ...

MK antwortete am 12.06.2015

Zuerst einmal möchte ich mich entschuldigen, bei einigen meiner Postings war der Ton etwas zu harsch.

Weiter im Text:

Das ist ärgerlich und ja, es war ein Fehler der Beamten. Aber sie hätten, da Gesetze gelten, dagegen vorgehen können, notfalls auch mit Anwalt (dessen Kosten wahrscheinlich auch von der Beratungshilfe gedeckt werden würden).

Ich behaupte auch nicht, dass ein "Staatsbeamter" oder "Behördenmensch" immer alles richtig macht - das macht keiner. Grade bei Jugend- und Schwerbehindertenhilfen habe ich schon krasse Fehlentscheidungen gesehen. Aber man hätte die Möglichkeit dagegen vorzugehen, da das Gesetz dies vorgibt (Einspruch, Beschwerde, Berufung, mehrere Instanzen). Freilich ist das für viele Menschen finanziell kaum machbar.Wie gesagt: Es ist keine perfekte Welt in der wir leben.

MK antwortete am 12.06.2015

Zum Verständnis MK=Jonathan ;)

An meinem Heim-PC ist ein anderer Nick gespeichert (wieso auch immer ...)

Armin antwortete am 12.06.2015

Der Ton ist ok kein problem.

BH PKH gibts dafür net, ist auch gar net mein problem, manche behörde hat vor mir mehr angst als vor einem ra habe in 3-4 jahren gegen ba ca 12-15 klagen erhoben (ohne Rechtsmittelinstanzen) teilw. bis egmr die meisten verfahren 5-10 jährlich tendenz steigend führe ich selbst, wenn ich ra benötige zahlt den die RS oder der gegner, bevor mich rs rausschmeisen könnte, habe ich längst ne neue

Jonathan schrieb am 12.06.2015

Diese Diskussion ist zu eng gefasst, da sie so streng formuliert ist, dass sie von niemandem einhaltbar wäre. Aber netter semantischer Trick, den sie da versucht haben.

<3

Jonathan antwortete am 12.06.2015

Statt Diskussion muss es Definition heißen.

Armin antwortete am 12.06.2015

Weshalb soll diese Definition zu eng gefasst sein? Der Staat machts doch genauso...

Jonathan schrieb am 12.06.2015

Andere, die die eigene (abstruse) Meinung nicht teilen als "naiv" zu bezeichnen spricht nicht gerade für Sie.

Und selbstverständlich gibt es einen Rechtstaat, der freilich auch mal Fehler macht. Aber die grundsätzliche Rechtstaatlichkeit besteht.

Armin antwortete am 12.06.2015

Die Definition eines "Rechtsstaats" ergibt sich aus der wörtlichen begrifflichen Auslegung, danach ist der "Rechtsstaat" dann gegeben, wenn der selbst Staat (inkl. jedes Einzelnen Amtsträgers, d.h insbesondere auch staatlich Angestellte) keinerlei Rechtsverletzungen begeht und dies dauerhaft, da wir uns wohl einig sind dass dies nicht der Fall ist, gibt es auch keinen Rechtsstaat - so einfach ist das ... - Und ob Sie nun gerade viel von mir halten ist mir grundsätzlich egal und dies insbesondere dann, wenn Sie im Lager des Feindes stehen!

Insfern kann meine Tatsachendarstellung gar nicht "abstrus" sein.

klaus butzer schrieb am 11.06.2015

und richter in zukunft statt schwarz wie ihre seele in weiß und für jedes fehlurteil einen schwarzen punkt drauf sobald sie dann wieder schwarz sind berufsverbot und 10 jahre knast.

da es sich hierbei um eine euverordnung handelt

muß sich ein demokratischer deutscher bürger sowieso nicht dranhalten da er von der "kriminellen vereinigung bundesrepüblik deutschland" nie gefragt wurde ob er der eu beitreten möchte

Jonathan antwortete am 11.06.2015

Wir haben eine Demokratie (wenn auch keine direkte Demokratie), und vom Volk gewählte Vertreter haben so entschieden. Ihr Rechtsverständnis ist daher für mich etwas befremdlich.

Armin antwortete am 12.06.2015

Unabhängig davon was man von der vorliegenden Entscheidung halten mag -ich halte sie zumindest für vertretbar, aber nicht zwingend richtig- ist Ihre Naivität aufgrund der obigen Kommentierung schon sehr bemerkenswert, wollen Sie womöglich auch noch behaupten, es gäbe einen "Rechtsstaat"? - Der Staat muss bekämpft werden, daher habe ich ihn wieder um ein paar tausend Euro erleichert, dies ist das einzig wahre Fazit, aus dem Verhältnis eines Menschen (Beamte gehören in der Regel nicht dazu) zum Staat.

Michael antwortete am 12.06.2015

"Der Staat muss bekämpft werden, daher habe ich ihn wieder um ein paar tausend Euro erleichert, dies ist das einzig wahre Fazit, aus dem Verhältnis eines Menschen (Beamte gehören in der Regel nicht dazu) zum Staat"

Ah, DARUM geht es Ihnen. Geld sparen. Da ist wohl jedes Mittel recht....

Das Geld, dass Sie dem Staat geklaut haben, stammt aus der Tasche aller.

Übrigens: Es mag Sie überraschen, aber auch Beamte sind Menschen. (Ich weiß, Schocker!)

Armin antwortete am 12.06.2015

Wer spricht denn von Geld sparen? Das wäre ja langweilig ... Ich spare nicht nur Geld bei Zahlungen an staatliche Institutionen, sondern nehme ihm auch noch was weg, das er schon hat ...

Und übrigens "klaue" ich nicht, sondern hole mir nur das, was mir zusteht und mir der Staat auch geklaut hat. Mit Ihrer Aussage "stammt aus der Tasche aller" implizieren Sie sich selbst und andere als Teil des Staates, dem möchte ich für mich und einen Großteil der Bevölkerung (unabhängig von der Nationalität -ist im Übrigen nicht gleichzusetzen mit der "Staatsangehörigkeit") ausdrücklich widersprechen!!

Weiter darf ich Sie auch darauf hinweisen, dass ich dem Staat lediglich geholfen habe, sein Ausgaben vernünftig umzusetzen, denn ansonsten bestünde die konkrete Gefahr einer wiederholten sinnlosen Steuerverschwendung ...

Zu ihrer Aussage "Beamte sind Menschen" möchte ich mal darauf verweisen, dass der nicht gegebene Rechtsstaat jeweils durch Amtsträger handelt, und insofern dieses systematische rechtswidrige jeweils durch Amtsträger/Beamte erfolgt, insofern ist dies auch unmenschlich, in der Folge können die für den Staat handelnden Personen keine "Menschen" sein ...

Ergo ich mache nichts anderes als der Staat auch und nehme in zulässiger Weise mein Recht auf Notwehr wahr!!!

Michael antwortete am 12.06.2015

Ihre Behauptungen lasse ich mal so stehen, jeder Mensch, Beamte, Reptilienmensch, Beamte und "Reichsbürger" (größtenteils gedanklich fehlgeleitete, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden) wird sich auf Ihrer Behauptungen schon sein eigenes Bild machen.

Armin antwortete am 12.06.2015

Wo gibts denn einen "Reptilienmensch" und Reichsbürger? Würde ich gern mal kennenlernen?

Michael antwortete am 12.06.2015

Ihre Beschreibungen lassen den Schluss zu, dass Sie nicht an die Rechtmäßigkeit des Staates glauben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie auch denken, wir wären noch von Amerika besetzt, ist recht hoch.

Armin antwortete am 12.06.2015

zu Amerika gehört Deutschland und Europa sicher nicht, aber das ist auch keine rechtliche sondern geografische Frage ... Zu Ihrer ersten Aussage, stellt sich die Frage ob sich diese auf sogenannte Fantasiestaaten (Königreich Deutschland, Reichsrepublik etc.) bezieht, wenn ja kann ich Ihnen versichern dass ich kein Anhänger solcher Theorien bin und insofern auf die Existenz der BRD verweise ...

Fischer schrieb am 05.06.2015

Wenn wir weiter keine Sorgen haben, dann muss es uns ja sehrbgutgehen

Gudrun Stuth schrieb am 05.06.2015

Und was ist mit der Unterwäsche? Es kann doch nicht angehen, dass ein deutsches Verwaltungsgericht diese grundlegende Frage unbeantwortet lässt. Trotzdem: Diese Entscheidung gehört zwingend in das Guinnessbuch "Sternstunden des deutschen Rechts"

MK antwortete am 08.06.2015

Es geht ja darum, dass man Blut eventuell auf roter Kleidung nicht so schnell erkennt.

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