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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.03.2017
- VG 13 L 102.17 -
Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Lankwitz darf gebaut werden
Gericht verneint Verletzung nachbarschützender Rechte
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass sich die Anwohner mehrerer Grundstücke an der Straße "In den Leonorengärten" in Berlin-Lankwitz nicht gegen die Errichtung einer modularen Flüchtlingsunterkunft in ihrer Nachbarschaft, einem allgemeinen Wohngebiet, wehren können.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Errichtung einer drei- und zweier viergeschossiger modularer Unterkünfte samt eines zweigeschossigen Funktionsgebäudes sowie eines Kinderspiel- und Sportbereichs, von Begegnungsflächen (sogenannte "Dorfplätze") und eines Versorgungsbereichs für bis zu 450
Bauvorhaben gegenüber Nachbarn nicht rücksichtslos
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Verletzung nachbarschützender Rechte verneint. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen soziale Einrichtungen wie eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Flüchtlingsunterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hannover-Bemerode vorerst zulässig
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15.03.2016
[Aktenzeichen: 4 B 1447/16]) - Eilanträge gegen Flüchtlingsunterkünfte in Hochdorf erfolglos
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.08.2015
[Aktenzeichen: 2 K 3951/15])
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Dokument-Nr. 23975
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