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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.03.2017
VG 13 L 102.17 -

Flüchtlings­unterkunft in Berlin-Lankwitz darf gebaut werden

Gericht verneint Verletzung nachbarschützender Rechte

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass sich die Anwohner mehrerer Grundstücke an der Straße "In den Leonorengärten" in Berlin-Lankwitz nicht gegen die Errichtung einer modularen Flüchtlings­unterkunft in ihrer Nachbarschaft, einem allgemeinen Wohngebiet, wehren können.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Errichtung einer drei- und zweier viergeschossiger modularer Unterkünfte samt eines zweigeschossigen Funktionsgebäudes sowie eines Kinderspiel- und Sportbereichs, von Begegnungsflächen (sogenannte "Dorfplätze") und eines Versorgungsbereichs für bis zu 450 Flüchtlinge auf einer etwa 13.000 m² großen Fläche zugestimmt. Dazu wurde eine Ausnahme von der Art der Bebauung für eine soziale Einrichtung mit wohnähnlichem Charakter erteilt. Die Behörde erteilte außerdem eine Befreiung für eine Überschreitung der Geschossflächen- und der Geschosszahl und genehmigte die mit dem Vorhaben einhergehende Waldumwandlung.

Bauvorhaben gegenüber Nachbarn nicht rücksichtslos

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Verletzung nachbarschützender Rechte verneint. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen soziale Einrichtungen wie eine Flüchtlingsunterkunft in der Regel im allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden. Das konkrete Vorhaben sei auch nicht gegenüber den Nachbarn rücksichtslos. Eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung der Nachbarschaft sei nicht mehr zu befürchten, nachdem im Termin zur mündlichen Verhandlung zugesichert wurde, den Müllcontainerbereich einzuhausen und einen der sogenannten "Dorfplätze" in den hinteren Teil des Grundstücks zu verlegen. Auf eine Flutlichtbeleuchtung des Areals werde verzichtet. Dass die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung erst nach der Fällung von Bäumen durchgeführt worden sei, stehe dem Vorhaben nicht entgegen. Die erteilte Waldumwandlungsgenehmigung verletze keine Nachbarrechte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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Dokument-Nr.: 23975 Dokument-Nr. 23975

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Kommentare (4)

 
 
Sylvia Majocchi schrieb am 14.03.2017

Nicht zu verkennen ist, dass durch die rotrotgrüne Stadtregierung ein Teil des deutsch-jüdischen Kulturerbes Deutschlands zerstört worden ist! Böse Zungen würden nun behaupten, dies sei eine Bevorzugung des jüdischfeindlichen Islam, denn einziehen in diesen Unterkünften werden muslimische Asylanten! Abgesegnet von der "Grünen" Maren Schellenberg!

Benachbarte Bauruinen sollen hingegen bestehen bleiben, anstatt diese Flächen zu sanieren und für die Modulbauten zu nutzen; Unterkünfte im Land Brandenburg, wie in Michendorf und in Wünsdorf, stehen leer.

Dass die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung erst nach der Fällung von Bäumen durchgeführt worden ist, ist ein Skandal und wohl dem Druck der "Grünen" zuzusprechen.

Sicherheitspersonal und zwei Einsatzwagen der Polizei waren vor Ort, um mögliche Gewalt gegen die Rodung zu unterbinden. Erinnert mich irgendwie an "Wackersdorf", aber derartige Rettungsaktionen sind ohnehin zur "grünen" Chimäre verkommen!

Auffallend ist auch, dass alle Verantwortlichen die Verantwortlichkeit bemäntelnd von sich weisen! Erinnert an Deutschlands dunkle Zeiten, für die nach Kriegsende auch niemand verantwortlich sein wollte!

http://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article209532497/Park-in-Lankwitz-muss-fuer-Fluechtlingsunterkunft-weichen.html

https://www.berlinjournal.biz/leonorenpark-lankwitz-baeume-rodung/

David Leiser schrieb am 14.03.2017

Bei den Wahlen bekommen die Parteien hoffentlich die Quittung für so ein rücksichtloses Verhalten gegenüber der eigenen Bevölkerung. In der Nähe von Politikervillen sieht man keine Unterkünfte.

feo schrieb am 14.03.2017

Unfaßbar !!!

David Leiser antwortete am 14.03.2017

Bei den Wahlen bekommen die Parteien hoffentlich die Quittung für so ein rücksichtloses Verhalten gegenüber der eigenen Bevölkerung. In der Nähe von Politikervillen sieht man keine Unterkünfte.

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