Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.12.2011
- VG 13 K 85.10 u.a. -
Irakische Botschaft in reinem Wohngebiet zulässig
Wohl der Allgemeinheit berechtigt Abweichung von festgesetztem Bebauungsplan
Wenn ein Gebietscharakter durch eine Nutzung verändert wird, haben Nachbarn grundsätzlich einen Abwehranspruch, dennoch kann die irakische Botschaft in einem reinen Wohngebiet in Berlin-Dahlem betrieben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und mehrere Nachbarklagen gegen das Vorhaben abgewiesen.
Die Republik
Nachbarn befürchten Erhöhung des Gefährdungspotenzials
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte die planungsrechtliche
Abweichung vom Bebauungsplan mit nachbarlichen Interesse und öffentlichen Belangen vereinbar
Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dem nicht. Grundsätzlich hätten Nachbarn zwar einen Abwehranspruch, wenn der Gebietscharakter durch eine Nutzung verändert werde, die mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht in Einklang stehe. Von den Festsetzungen könne aber aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, wozu auch die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zählten, abgewichen werden. Die Abweichung sei im konkreten Fall auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Wegen der Größe des Grundstücks und seiner Randlage im reinen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12715
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12715
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.