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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.07.2015
- VG 11 L 275.15 -
Temporäre Spielstraße in Berlin-Pankow vorerst gestoppt
Überwiegendes öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung des Erlaubnisbescheids nicht ausreichend begründet
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Einrichtung einer temporären Spielstraße in Berlin-Pankow in einem Eilverfahren vorerst gestoppt.
Im zugrunde liegenden Fall erteilte das Bezirksamt Pankow von Berlin (Abt. Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice) im Mai 2015 seinem Jugendamt eine Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung "Temporäres Spielen auf der Straße" in der Gudvanger Straße 16 - 22 in Pankow. Die Erlaubnis sollte bis zum 13. Oktober 2015 immer dienstags von 10.00 bis 18.00 Uhr gelten und wurde mit der Unterversorgung des Bezirks mit Spielflächen für Kinder begründet.
Heranziehen von § 29 StVO als Rechtsgrundlage nicht möglich
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die für sofort vollziehbar erklärte Maßnahme auf den Antrag einer Anwohnerin vorerst außer Kraft gesetzt. Die Maßnahme könne nicht auf die von der Behörde herangezogene Vorschrift des § 29 der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 21293
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