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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.11.2007
- VG 1 A 287.07 -
Partei darf während der gesamten Dauer eines Volksbegehrens plakatieren und nicht erst sieben Wochen vor Ende des Volksbegehrens
Beeinträchtigung des Stadtbildes ist hinzunehmen - Volksbegehen hat hohen Stellenwert
Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag des Kreisverbands der CDU Charlottenburg-Wilmersdorf gegen das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf stattgegeben. Danach ist das Bezirksamt vorläufig verpflichtet, dem Kreisverband eine Sondernutzung zum Anbringen von 1000 Stelltafeln zum Volksbegehren "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!" ab sofort bis eine Woche nach Ende des Volksbegehrens für Straßen des Bezirks zu erlauben.
Das Bezirksamt hatte den Antrag auf Sondernutzung mit der Begründung abgelehnt, dass die
Meinungsfreiheit höher zu bewerten als Beeinträchtigung des Stadtbildes durch Plakate
Das Gericht stellte demgegenüber darauf ab, dass überwiegende öffentliche Interessen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/07 des VG Berlin vom 30.11.2007
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Dokument-Nr. 5234
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