wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.10.2021
21 K 129/21 -

Umbettung einer Urne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

Umzug eines Angehörigen oder veränderte Lebensumstände begründen in der Regel keinen einen wichtigen Grund

Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt.

Der ursprüngliche Kläger hatte nach seinem Zuzug in den Bezirk Pankow von Berlin die Umbettung der Urne seines 2019 im Alter von 59 Jahren verstorbenen Sohnes auf einen in diesem Bezirk liegenden Friedhof beantragt; der Weg zum bisherigen Friedhof im Bezirk Treptow-Köpenick sei ihm aus Alters- und Gesundheitsgründen nicht mehr zuzumuten. Die Friedhofsverwaltung lehnte den Antrag im Wesentlichen mit der Begründung ab, es liege kein für eine Umbettung erforderlicher wichtiger Grund vor. Ein entsprechender Wille des Verstorbenen lasse sich nicht feststellen. Trotz der nunmehrigen größeren Entfernung vom Wohnort zum Friedhof sei ihm der Besuch des Friedhofs möglich und zumutbar. Darüber hinaus würde mit einer Umbettung die Totenruhe der ebenfalls in der Grabstätte beigesetzten Person, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, ebenfalls gestört werden. Im Laufe des Verfahrens ist der ursprüngliche Kläger verstorben; das Klageverfahren wurde von seinen Erben fortgesetzt.

VG: Achtung der Totenruhe geht grundsätzlich vor

Die Klage blieb ohne Erfolg. Nach dem Friedhofsgesetz des Landes Berlin dürfe die Ruhe der Toten grundsätzlich nicht gestört werden. Eine Ausnahme hiervon komme nur bei einem so wichtigen Grund in Betracht, dass selbst die Achtung vor der Totenruhe dahinter zurückzustehen habe. Die Behörde habe das Vorliegen eines solchen Grundes hier zutreffend verneint. Im Ausgangspunkt sei von Bedeutung, ob der Verstorbene zu Lebzeiten sein ausdrückliches Einverständnis mit einer Umbettung erklärt habe oder zumindest ein entsprechender mutmaßlicher Wille festgestellt werden könne, der die Würde des Verstorbenen besser wahre.

VG: Umzug eines Angehörigen kein wichtiger Grund

Im Übrigen müssten zwingende, ganz persönliche Gründe für die Umbettung vorliegen, die auf einer atypischen, unerwarteten Entwicklung der Lebensumstände beruhten. Es entspreche allgemeinem Sittlichkeits- und Pietätsempfinden, die Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche oder Urne nur aus ganz besonderen Gründen verlangen zu können. An solchen Gründen fehle es hier. Der Umzug eines Angehörigen oder veränderte Lebensumstände wie altersbedingte Gesundheitsverschlechterungen oder der Wunsch, den Lebensabend bei den Kindern zu verbringen, begründeten in der Regel einen wichtigen Grund nicht, weil andernfalls der Schutz der Totenruhe weitgehend leerliefe. Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31044 Dokument-Nr. 31044

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31044

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung